Das Landgericht Bochum hatte in seinem Urteil vom 31.03.2016 die Hinweispflicht auf die alternative Streitbeilegung als “muss” für eine e-commerce-Homepage definiert.
Seit dem 09.01.2016 gilt Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Am 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft ...
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